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§ Aufenthalt

Einbürgerung: Voraussetzungen und Ablauf (2026)

Nach 5 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt können Sie sich einbürgern lassen — und seit 06/2024 Ihren bisherigen Pass behalten. Hier sind die aktuellen Voraussetzungen.

6 Min Lesezeit· HieuThu Redaktion· Veröffentlicht am 24.5.2026

Grundvoraussetzungen (§ 10 StAG)

Für die Einbürgerung müssen Sie folgende Bedingungen erfüllen:

1. Aufenthaltsdauer: 5 Jahre

5 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland — Standard für alle.

Wichtiger Hinweis (Stand 2026): Die mit der Reform vom 27.06.2024 eingeführte Möglichkeit, bei besonderen Integrationsleistungen (Deutsch C1, gesichertes Einkommen, ehrenamtliches Engagement) bereits nach 3 Jahren eingebürgert zu werden, wurde durch das Sechste Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes zum 30.10.2025 abgeschafft. Die 3-Jahres-Spur für die Anspruchseinbürgerung existiert nicht mehr.

Einzige Ausnahme: Ehegatten Deutscher können nach § 9 StAG weiterhin nach 3 Jahren Aufenthalt eingebürgert werden, sofern die Ehe seit mindestens 2 Jahren besteht.

2. Passender Aufenthaltstitel (§ 10 Abs. 1 Nr. 2)

Niederlassungserlaubnis, Blaue Karte EU oder die meisten unbefristeten/qualifizierten Aufenthaltserlaubnis-Titel. Aufenthaltsgestattung (Asylverfahren) oder reine Studienaufenthalte (§§ 16a–16f AufenthG) reichen nicht.

3. Deutschkenntnisse: B1 (§ 10 Abs. 4)

Mindestens B1 nach Gemeinsamem Europäischem Referenzrahmen. Anerkannte Zertifikate: Goethe-Institut, telc, ÖSD oder ein deutscher Schulabschluss.

4. Einbürgerungstest (§ 10 Abs. 5)

33 Single-Choice-Fragen zu Recht und Gesellschaft — mindestens 17 von 33 richtig. Gebühr: 25 €.

5. Lebensunterhalt (§ 10 Abs. 1 Nr. 3)

Kein Bezug von Bürgergeld (SGB II) oder Sozialhilfe (SGB XII). Ausnahmen z. B. bei Vollzeit-Erwerbstätigkeit (20 von 24 Monaten).

6. Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung (§ 10 Abs. 1 Nr. 1, 1a)

Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung und zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands (insbesondere Schutz jüdischen Lebens). Antisemitische oder rassistische Handlungen schließen die Einbürgerung aus.

7. Keine schweren Vorstrafen (§ 10 Abs. 1 Nr. 5)

Kleinere Strafen werden in der Praxis oft toleriert; schwere Verurteilungen schließen die Einbürgerung aus.

Mehrstaatigkeit: erlaubt seit 27.06.2024

Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG, in Kraft seit 27.06.2024) ist Mehrstaatigkeit die Regel, nicht mehr die Ausnahme. Die alte Aufgabepflicht (§ 10 Abs. 1 Nr. 4 a.F.) ist weggefallen, ebenso wurde § 12 StAG (Hinnahme als Ausnahme) aufgehoben. Sie müssen Ihren vietnamesischen Pass nach deutschem Recht nicht aufgeben. Ob Vietnam Ihre vietnamesische Staatsangehörigkeit fortbestehen lässt, richtet sich allein nach vietnamesischem Recht.

Ablauf und Kosten

  1. Termin bei der Einbürgerungsbehörde (Stadt/Landkreis) buchen
  2. Antrag + Unterlagen einreichen: Pass, Aufenthaltstitel, B1-Zertifikat, Ergebnis Einbürgerungstest, Arbeitsvertrag, Gehaltsabrechnungen
  3. Gebühr: 255 € pro Erwachsenem, 51 € für miteingebürgerte Kinder
  4. Bearbeitungszeit: 6 Monate bis 2 Jahre — regional sehr unterschiedlich

Diese Information ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.