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Ausgabe Nº 1 · 2026
§ Heutige Ausgabe

Minijob-Grenze steigt auf 603 Euro ab 2026

Ab dem 1. Januar 2026 wird die monatliche Verdienstgrenze für Minijobs in Deutschland auf 603 Euro angehoben. Diese Anpassung ist eine direkte Folge der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns und ermöglicht Minijobbern, mehr zu verdienen, ohne den Status zu verlieren.

Aktuelle Gesetzeslage

§ AufenthaltGültig ab 04.03.2027

Schutz für Ukraine-Geflüchtete bis März 2027 verlängert

Der vorübergehende Schutz für Geflüchtete aus der Ukraine wurde auf EU-Ebene bis zum 4. März 2027 verlängert. Diese Entscheidung bietet Millionen Betroffenen dringend benötigte Planungssicherheit und Stabilität.

§ PolitikGültig ab 01.07.2026

Bürgergeld wird zur neuen Grundsicherung ab 01.07.2026

Ab dem 1. Juli 2026 erfährt das Bürgergeld eine grundlegende Neuausrichtung. Es wird in "Grundsicherungsgeld" umbenannt und bringt strengere Mitwirkungspflichten sowie angepasste Wohn- und Vermögensregeln mit sich. Diese Änderungen markieren einen wichtigen Schritt in der deutschen Sozialpolitik, der darauf abzielt, die Rahmenbedingungen der sozialen Absicherung neu zu gestalten. Für Empfängerinnen und Empfänger sowie für alle Beteiligten im Sozialsystem bedeutet dies eine Anpassung an neue Vorgaben und Erwartungen.

§ FamilieGültig ab 01.07.2026

Neue Regelungen für Miet- und Wohnkosten im Bürgergeld ab Juli 2026

Ab dem 1. Juli 2026 treten Änderungen bei der Übernahme von Miet- und Wohnkosten im Rahmen des Bürgergeldes in Kraft. Die bisherige Schutzphase, die Leistungsberechtigten eine gewisse Zeit zur Anpassung ihrer Wohnsituation gab, wird dabei beschnitten. Diese Neuregelung kann insbesondere Familien mit Kindern betreffen.

§ PolitikGültig ab 01.07.2026

Bürgergeld wird zu 'Grundsicherungsgeld' umbenannt

Ab dem 1. Juli 2026 wird das Bürgergeld in Deutschland offiziell in 'Grundsicherungsgeld' umbenannt. Die Höhe der finanziellen Leistung bleibt dabei vorerst unverändert. Diese Änderung betrifft Empfänger von Sozialleistungen und zielt darauf ab, die Bezeichnung der Leistung klarer zu gestalten.

§ Säule

Unsere Säulen

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Bürgergeld wird zur neuen Grundsicherung ab 01.07.2026

Ab dem 1. Juli 2026 erfährt das Bürgergeld eine grundlegende Neuausrichtung. Es wird in "Grundsicherungsgeld" umbenannt und bringt strengere Mitwirkungspflichten sowie angepasste Wohn- und Vermögensregeln mit sich. Diese Änderungen markieren einen wichtigen Schritt in der deutschen Sozialpolitik, der darauf abzielt, die Rahmenbedingungen der sozialen Absicherung neu zu gestalten. Für Empfängerinnen und Empfänger sowie für alle Beteiligten im Sozialsystem bedeutet dies eine Anpassung an neue Vorgaben und Erwartungen.

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Änderungen bei Mindestlohn und Minijob-Grenzen ab 2026

Ab dem 1. Januar 2026 steigt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland auf 13,90 Euro pro Stunde. Dies führt auch zu einer Anhebung der Minijob-Grenze auf 603 Euro monatlich. Eine weitere wichtige Änderung betrifft die Rentenversicherungspflicht für Minijobber, die ab dem 1. Juli 2026 entfällt.

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EU-Asylpakt: Österreich regelt Familiennachzug neu

Im Rahmen der innerstaatlichen Umsetzung des europäischen Asyl- und Migrationspakts hat Österreich ein Anpassungsgesetz beschlossen. Dieses Gesetz überführt den Familiennachzug aus dem bisherigen Asylrecht in ein Quotensystem und strukturiert die Asylverfahren neu. Ziel ist es, ein faires Gleichgewicht zwischen Solidarität und Verantwortung innerhalb der EU zu schaffen und schnelle sowie faire Verfahren zu gewährleisten.

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Neue Ausgabeboxen in Ausländerämtern: Dokumente flexibel abholen

Um Wartezeiten zu reduzieren und die Abholung wichtiger Dokumente zu vereinfachen, führen einige Ausländerämter in Deutschland neue Ausgabeboxen ein. Diese ermöglichen eine flexible und schnelle Abholung von elektronischen Aufenthaltstiteln und Reiseausweisen.

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Erleichterter Elternnachzug für Fachkräfte in Deutschland

Eine neue Regelung im Aufenthaltsgesetz erleichtert ab dem 1. März 2024 den Nachzug von Eltern zu qualifizierten Fachkräften in Deutschland. Diese befristete Möglichkeit gilt für Fachkräfte, deren Aufenthaltstitel ab diesem Datum erstmals erteilt wurde, und ist bis Ende 2028 gültig.

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