§ Arbeit
Mythos
„Im ersten Jahr habe ich keinen Urlaubsanspruch.“
Wahrheit
Falsch. In den ersten 6 Monaten gibt es anteiligen Teilurlaub (1/12 pro vollem Monat), danach den vollen Urlaubsanspruch.
Warum
Nach Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) beträgt der gesetzliche Mindesturlaub 24 Werktage pro Jahr (bei 6-Tage-Woche) — das entspricht 20 Arbeitstagen bei einer 5-Tage-Woche. Im ersten Jahr besteht Teilurlaub: für jeden vollen Monat 1/12 des Jahresurlaubs. Der volle Urlaubsanspruch entsteht erstmals nach 6 Monaten Beschäftigung (Wartezeit). Viele Arbeitsverträge und Tarifverträge gewähren mehr Tage — Vertrag prüfen.
Diese Information ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.