§ Behörden
Mythos
„Jeder muss eine Steuererklärung abgeben.“
Wahrheit
Falsch. Reine `Lohnsteuer`-Arbeitnehmer sind meist nicht verpflichtet — eine Abgabe lohnt sich aber oft trotzdem.
Warum
Nach Einkommensteuergesetz (§ 46 EStG) ist ein Arbeitnehmer mit nur einem Job (Lohn über Lohnsteuer) meist nicht verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Pflicht besteht u. a. bei: Ehepaaren mit Steuerklasse III/V oder IV mit Faktor, Nebeneinkünften über 410 €/Jahr, Lohnersatzleistungen wie Elterngeld/Kurzarbeitergeld/Arbeitslosengeld I über 410 €, Selbstständigkeit. Eine freiwillige Abgabe lohnt sich oft — Werbungskosten und Sonderausgaben bringen häufig mehrere hundert Euro Rückerstattung. Pflichtfrist: 31. Juli des Folgejahres.
Diese Information ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.