hiểu thư · dịch thuật
§ Aufenthalt
Mythos

Man braucht C1-Deutsch für die deutsche Staatsbürgerschaft.

Wahrheit

In der Regel sind ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache auf dem Niveau B1 ausreichend.

Warum

Gemäß Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) § 10 muss ein Ausländer für die Einbürgerung über „ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache“ verfügen. Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn der Ausländer die Anforderungen einer Sprachprüfung der Stufe B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen erfüllt. Zur Vermeidung einer Härte kann die Voraussetzung darauf beschränkt werden, dass sich der Ausländer „ohne nennenswerte Probleme im Alltagsleben in deutscher Sprache mündlich verständigen kann“, wenn er nachweist, dass ihm der Erwerb ausreichender Kenntnisse der deutschen Sprache auf B1-Niveau trotz ernsthafter und nachhaltiger Bemühungen nicht möglich oder dauerhaft wesentlich erschwert ist. Von den Sprachanforderungen wird außerdem abgesehen, wenn der Ausländer sie wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung oder altersbedingt nicht erfüllen kann.

Diese Information ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.