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§ Arbeitsrecht

Arbeitsrecht

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Minijob-Grenze steigt auf 603 Euro ab 2026

Ab dem 1. Januar 2026 wird die monatliche Verdienstgrenze für Minijobs in Deutschland auf 603 Euro angehoben. Diese Anpassung ist eine direkte Folge der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns und ermöglicht Minijobbern, mehr zu verdienen, ohne den Status zu verlieren.

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Änderungen bei Mindestlohn und Minijob-Grenzen ab 2026

Ab dem 1. Januar 2026 steigt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland auf 13,90 Euro pro Stunde. Dies führt auch zu einer Anhebung der Minijob-Grenze auf 603 Euro monatlich. Eine weitere wichtige Änderung betrifft die Rentenversicherungspflicht für Minijobber, die ab dem 1. Juli 2026 entfällt.

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Bundestariftreuegesetz für öffentliche Aufträge: Neue Regeln ab 29. Februar 2026

Das Bundestariftreuegesetz tritt am 29. Februar 2026 in Kraft und verpflichtet Unternehmen, die öffentliche Aufträge des Bundes erhalten, zur Einhaltung tarifvertraglicher Arbeitsbedingungen. Dies betrifft auch Nachunternehmer und wird streng kontrolliert.

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Neue Informationspflicht für Arbeitgeber im Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Seit dem 1. Januar 2026 müssen Arbeitgeber in Deutschland neu eingestellte Fachkräfte aus Drittstaaten über das Beratungsangebot „Faire Integration“ informieren. Diese Pflicht ist Teil des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes und soll die Integration fördern sowie vor Ausbeutung schützen.

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Neue Arbeitgeberpflichten durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz ab 2026

Ab dem 1. Januar 2026 treten mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz neue Informationspflichten für Arbeitgeber in Kraft, die Fachkräfte aus Drittstaaten anwerben. Diese Regelungen sollen Transparenz schaffen und den Schutz ausländischer Arbeitskräfte gewährleisten.

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Mindestlohn steigt zum 01.01.2026 auf 13,90 €

Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland wird zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro brutto pro Stunde angehoben. Diese Änderung ist für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von großer Bedeutung.

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Minijob-Verdienstgrenze steigt auf 603 Euro ab 2026

Ab dem 1. Januar 2026 erhöht sich die monatliche Verdienstgrenze für Minijobs von 556 Euro auf 603 Euro. Diese Anpassung ist an die Entwicklung des Mindestlohns gekoppelt und betrifft zahlreiche Minijobber in Deutschland.

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Neue Informationspflicht für Arbeitgeber ab 2026: Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz und „Faire Integration“

Ab dem 1. Januar 2026 müssen Arbeitgeber in Deutschland neu eingestellte Fachkräfte aus Drittstaaten über das Beratungsangebot „Faire Integration“ informieren. Diese neue Pflicht ist Teil des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes und zielt darauf ab, zugewanderten Arbeitnehmern wichtige Unterstützung zu bieten.

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Fachkräfteeinwanderungsgesetz: Neue Regeln und Arbeitgeberpflichten

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz soll die Zuwanderung von qualifizierten Arbeitskräften nach Deutschland erleichtern. Ab dem Jahr 2026 werden für Arbeitgeber neue Informationspflichten eingeführt, deren genaues Inkrafttreten jedoch noch nicht festgelegt ist.

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Mindestlohn steigt zum 01.01.2026 auf 13,90 € und 2027 auf 14,60 €

Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland wird in zwei Schritten angehoben: Ab dem 1. Januar 2026 beträgt er 13,90 Euro pro Stunde und ab dem 1. Januar 2027 dann 14,60 Euro pro Stunde.

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Ihre Rechte in der Probezeit

Viele glauben, Probezeit bedeutet keine Rechte. Falsch. Hier ist, was das Gesetz wirklich sagt.