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§ Arbeit

Ihre Rechte in der Probezeit

Viele glauben, Probezeit bedeutet keine Rechte. Falsch. Hier ist, was das Gesetz wirklich sagt.

4 Min Lesezeit· HieuThu Redaktion· Veröffentlicht am 24.5.2026

Welche Rechte gelten in der Probezeit?

Eine Probezeit darf im Arbeitsvertrag vereinbart werden — höchstens 6 Monate (§ 622 Abs. 3 BGB). Sie sind in dieser Zeit vollwertige Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer, keine zweite Klasse.

Das bleibt unverändert:

  • Volles Gehalt nach Vertrag oder Tarifvertrag
  • Vollständige Sozialversicherung (Kranken-, Renten-, Arbeitslosenversicherung)
  • Diskriminierungsschutz (AGG)
  • Anteiliger Urlaub (siehe unten)

Kürzere Kündigungsfrist

Während einer vereinbarten Probezeit gilt eine Kündigungsfrist von 2 Wochen für beide Seiten (§ 622 Abs. 3 BGB) — ohne Begründungspflicht. Nach der Probezeit beträgt die Grundfrist 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende.

Die Kündigung muss schriftlich mit Originalunterschrift erfolgen — WhatsApp oder E-Mail reichen nicht.

Urlaub

Der volle Urlaubsanspruch entsteht erstmals nach 6 Monaten Beschäftigung (Wartezeit, § 4 BUrlG). Vorher haben Sie Anspruch auf Teilurlaub: pro vollem Beschäftigungsmonat ein Zwölftel des Jahresurlaubs (§ 5 BUrlG). Gesetzliches Minimum: 24 Werktage bei 6-Tage-Woche (also 20 Tage bei 5-Tage-Woche).

Krankheit

Melden Sie sich unverzüglich zu Arbeitsbeginn beim Arbeitgeber und nennen Sie die voraussichtliche Dauer. Dauert die Erkrankung länger als 3 Kalendertage, muss spätestens am nächsten Arbeitstag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegen (§ 5 EntgFG).

Entgeltfortzahlung: Der Arbeitgeber zahlt das volle Gehalt bis zu 6 Wochen weiter — aber erst nach 4 Wochen ununterbrochenem Arbeitsverhältnis (§ 3 EntgFG). Davor zahlt die Krankenkasse Krankengeld in geringerer Höhe.

Kurz gesagt

Probezeit heißt kürzere Kündigungsfrist — nicht Rechtsverlust. Lohn, Versicherung und Krankschreibung gelten weiter.

Diese Information ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.