hiểu thư · dịch thuật
§ Behörden
Mythos

Der Vermieter kann mich jederzeit kündigen.

Wahrheit

Falsch. Deutschland hat starken `Mieterschutz` — der Vermieter braucht einen berechtigten Grund.

Warum

Nach Bürgerliches Gesetzbuch (§ 573 BGB) kann der Vermieter ein unbefristetes Mietverhältnis nur bei berechtigtem Interesse ordentlich kündigen. Drei Hauptgründe: Eigenbedarf (für sich oder nahe Angehörige), erhebliche schuldhafte Vertragsverletzung (z. B. monatelange Mietschulden, gravierende Schäden) oder angemessene wirtschaftliche Verwertung. Eine reine Mieterhöhung ist kein Kündigungsgrund (§ 573 Abs. 1 BGB). Die Kündigungsfristen für den Vermieter (§ 573c BGB): 3 Monate bis 5 Jahre Mietdauer, 6 Monate nach 5 Jahren, 9 Monate nach 8 Jahren. Jede Kündigung braucht Schriftform (§ 568 BGB) und Begründung — sonst unwirksam. Bei einer Kündigung: sofort Mieterverein kontaktieren.

Diese Information ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.