§ Aufenthalt
Mythos
„Mein in Deutschland geborenes Kind ist automatisch Deutscher.“
Wahrheit
Nicht automatisch — kommt auf den Aufenthaltsstatus der Eltern an.
Warum
Nach Staatsangehörigkeitsgesetz § 4 Abs. 3 erhält ein in Deutschland geborenes Kind die deutsche Staatsangehörigkeit nur dann, wenn mindestens ein Elternteil (1) eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis (Niederlassungserlaubnis oder EU-Daueraufenthalt) besitzt und (2) zum Zeitpunkt der Geburt seit mindestens 5 Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt. Treffen diese Bedingungen nicht zu, ist das Kind vietnamesischer Staatsbürger, nicht deutscher.
Diese Information ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.