§ Familie
Mythos
„Kindergeld bekommen nur Deutsche.“
Wahrheit
Falsch. Auch Ausländer mit gültigem Aufenthaltstitel haben Anspruch.
Warum
Nach § 62 EStG und Bundeskindergeldgesetz haben Personen mit Niederlassungserlaubnis, Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU, Blauer Karte EU oder einer beschäftigungserlaubenden Aufenthaltserlaubnis (mindestens 6 Monate) Anspruch auf Kindergeld — seit Januar 2026 sind das 259 € pro Monat pro Kind (vorher 255 €). Ausnahme: Aufenthaltsgestattung (Asylverfahren) und Duldung reichen meist nicht, außer bei Beschäftigungsduldung. Antrag bei der Familienkasse.
Diese Information ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.