„Kita-Platz gibt's nur mit deutschem Pass.“
Falsch. Jedes in Deutschland lebende Kind hat ab dem ersten Geburtstag einen gesetzlichen Anspruch auf Kinderbetreuung.
Nach Sozialgesetzbuch VIII (§ 24 SGB VIII) hat jedes Kind mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege — unabhängig von der Staatsangehörigkeit des Kindes oder der Eltern. Kinder unter einem Jahr haben Anspruch, wenn die Eltern arbeiten, in Ausbildung sind oder Arbeit suchen. Antrag rechtzeitig beim Jugendamt stellen — am besten Monate im Voraus. Wird kein Platz vermittelt, kann gegen die Kommune geklagt werden (das Bundesverwaltungsgericht hat den Anspruch mehrfach bestätigt).
Diese Information ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.