„Niederlassung kommt automatisch nach 5 Jahren.“
Falsch. 5 Jahre sind nur eine Voraussetzung — Sie müssen den Antrag stellen und mehrere Bedingungen erfüllen.
Nach § 9 AufenthG wird die Niederlassungserlaubnis nicht automatisch erteilt. Sie müssen einen Antrag bei der Ausländerbehörde stellen und nachweisen: mindestens 5 Jahre Aufenthaltserlaubnis, gesicherter Lebensunterhalt ohne Sozialleistungen, mindestens 60 Monate Pflicht- oder freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung, ausreichende Deutschkenntnisse (in der Regel B1), Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung, ausreichender Wohnraum, keine Gründe der öffentlichen Sicherheit. Inhaber einer Blaue Karte EU profitieren nach § 18c Abs. 2 AufenthG von verkürzten Fristen: 27 Monate, bei ausreichenden Deutschkenntnissen sogar 21 Monate.
Diese Information ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.