Bundesrat lehnt Steuerberatungsgesetz ab
Der Bundesrat hat am 8. Mai 2026 einem vom Bundestag beschlossenen Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und weiterer steuerrechtlicher Vorschriften nicht zugestimmt. Ziel des Gesetzentwurfs war die Modernisierung des Berufsrechts der Steuerberater und die Anpassung an europäisches Recht sowie die Förderung der Digitalisierung in der Steuerberatung.
Am 8. Mai 2026 hat der Bundesrat einem vom Bundestag am 24. April 2026 beschlossenen Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und weiterer steuerrechtlicher Vorschriften seine Zustimmung verweigert. Diese Entscheidung bedeutet, dass der Gesetzentwurf in seiner aktuellen Form nicht in Kraft treten kann und somit die geplanten Änderungen im Bereich der Steuerberatung vorerst ausgesetzt sind. Das Inkrafttreten der ursprünglich vorgesehenen Neuerungen ist damit derzeit unklar.Der vom Bundestag verabschiedete Gesetzentwurf, basierend auf der Drucksache 21/6002, hatte zum Ziel, das Berufsrecht der Steuerberater und Steuerbevollmächtigten umfassend zu modernisieren und an aktuelle Entwicklungen anzupassen. Ein wesentlicher Aspekt war die Angleichung an europäisches Recht, insbesondere die Umsetzung von Vorgaben aus der Richtlinie (EU) 2018/822, bekannt als DAC 6. Diese Richtlinie betrifft die Meldepflichten für grenzüberschreitende Steuergestaltungen und sollte durch das Gesetz in nationales Recht überführt werden, um mehr Transparenz im internationalen Steuerwesen zu schaffen.Ein weiterer Fokus des Gesetzes lag auf der Förderung der Digitalisierung innerhalb der Steuerberatungsbranche. Es waren Regelungen vorgesehen, die die elektronische Kommunikation zwischen Steuerberatern und Behörden erleichtern und die Einführung einer elektronischen Akte vorantreiben sollten. Dies hätte zu einer effizienteren und zeitgemäßeren Arbeitsweise beitragen können.Darüber hinaus sah der Gesetzentwurf verschiedene Erleichterungen für die Berufsausübung vor. Dazu gehörten Anpassungen bei der Gründung und Führung von Berufsausübungsgesellschaften sowie eine Flexibilisierung der Rahmenbedingungen für Steuerberater. Ziel war es, die Attraktivität des Berufs zu steigern und den Zugang zu erleichtern, ohne dabei die Qualitätsstandards zu vernachlässigen. Im Gegenteil, das Gesetz sollte auch die Qualität der Steuerberatung stärken, beispielsweise durch die Anpassung von Fortbildungspflichten an moderne Anforderungen.Auch die Steuerberaterprüfung sollte reformiert werden, um sie an die aktuellen fachlichen und praktischen Herausforderungen anzupassen. Änderungen waren zudem im Bereich der Berufsaufsicht geplant, um eine effektivere Überwachung der Einhaltung berufsrechtlicher Pflichten zu gewährleisten. Die Anpassung an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) war ebenfalls ein Bestandteil des Gesetzes, um Rechtssicherheit zu gewährleisten und bestehende Urteile zu berücksichtigen.Die Ablehnung durch den Bundesrat bedeutet, dass diese umfassenden Reformen vorerst nicht umgesetzt werden. Der Gesetzgebungsprozess muss nun neu bewertet werden, und es bleibt abzuwarten, ob und in welcher Form ein überarbeiteter Gesetzentwurf in Zukunft erneut eingebracht wird. Für Steuerberater und ihre Mandanten bedeutet dies, dass die bestehenden Regelungen weiterhin Gültigkeit behalten.
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