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§ Alltag

Recht auf ein Basiskonto

Jeder Mensch mit rechtmäßigem Aufenthalt in der EU hat Anspruch auf ein `Basiskonto` nach §31 `Zahlungskontengesetz` — auch ohne festen Wohnsitz und als Asylsuchender. Banken müssen es anbieten.

5 Min Lesezeit· HieuThu Redaktion· Veröffentlicht am 24.5.2026

Was ein Basiskonto ist

Ein Basiskonto ist ein normales Zahlungskonto für Gehaltseingang, Miete, Bargeldabhebungen und Überweisungen. Es wird als Guthabenkonto geführt, also ohne Dispokredit. Ohne Bankkonto sind Wohnungsanmietung, Arbeitsvertrag oder Sozialleistungen in Deutschland kaum möglich.

Wer Anspruch hat

Nach §31 Abs. 1 Zahlungskontengesetz (ZKG) hat jeder Verbraucher mit rechtmäßigem Aufenthalt in der Europäischen Union Anspruch auf ein Basiskonto. Das Gesetz nennt ausdrücklich auch Personen ohne festen Wohnsitz, Asylsuchende sowie Personen ohne Aufenthaltstitel, die aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abgeschoben werden können (Duldung). Die Finanzaufsicht BaFin bestätigt: Jede Bank, die Zahlungskonten für Verbraucher anbietet, muss auch Basiskonten bereitstellen.

Wie die Bank es anbieten muss

Nach §31 ZKG muss die Bank nach Eingang des Antrags auf Abschluss eines Basiskontovertrags unverzüglich, spätestens innerhalb von zehn Geschäftstagen antworten. Der Eingang des Antrags ist zu bestätigen. Das Konto darf nicht allein deshalb verweigert werden, weil Sie kein Einkommen, keinen festen Wohnsitz oder keine deutsche Staatsangehörigkeit haben.

So beantragen Sie es

  • Verwenden Sie das Formular Antrag auf Abschluss eines Basiskontovertrags (einheitliches Muster, bei der Bank oder über die BaFin erhältlich).
  • Legen Sie ein Ausweisdokument vor (Reisepass, Ausweis der Ausländerbehörde oder Asyldokumente).
  • Bewahren Sie eine Kopie des Antrags und die Eingangsbestätigung auf.

Bei Ablehnung

Die Bank darf nur in den gesetzlich geregelten Fällen ablehnen (etwa wenn Sie bereits ein nutzbares Konto haben). Bei unberechtigter Ablehnung können Sie bei der BaFin ein Verwaltungsverfahren beantragen, das die Bank zur Kontoeröffnung verpflichtet. Das Verfahren ist kostenlos.

Was das Basiskonto kann

Mit einem Basiskonto können Sie alle üblichen Zahlungsvorgänge erledigen: Geld einzahlen und abheben, Überweisungen tätigen und empfangen, Lastschriften einrichten sowie mit einer Zahlungskarte bezahlen. Da es als Guthabenkonto geführt wird, sind Zahlungen nur im Rahmen des vorhandenen Guthabens möglich — ein Überziehen ist nicht vorgesehen.

Kosten und Kündigung

Das Basiskonto ist nicht zwingend kostenlos: Die Bank darf ein angemessenes Entgelt verlangen. Die BaFin weist darauf hin, dass das Entgelt sich am marktüblichen Rahmen orientieren muss. Da sich die Gebühren zwischen den Instituten unterscheiden, lohnt sich ein Vergleich der Konditionen, bevor Sie einen Antrag stellen. Die Bank kann den Vertrag nur unter engen gesetzlichen Voraussetzungen kündigen (etwa bei Missbrauch oder dauerhafter Nichtnutzung) und muss eine Kündigung begründen sowie eine angemessene Frist einhalten. Bewahren Sie Ihre Kontounterlagen auf und melden Sie Adressänderungen zeitnah, damit wichtige Post Sie erreicht.

Diese Information ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.