hiểu thư · dịch thuật
§ Alltag

Gesetzliche Krankenversicherung verstehen

Die meisten Menschen in Deutschland sind krankenversicherungspflichtig. Sie können Ihre `Krankenkasse` frei wählen, und Ehepartner sowie Kinder können in der `Familienversicherung` mitversichert sein.

6 Min Lesezeit· HieuThu Redaktion· Veröffentlicht am 24.5.2026

Die Versicherungspflicht

In Deutschland gilt eine Versicherungspflicht für die Krankenversicherung. Nach §5 SGB V sind unter anderem abhängig Beschäftigte, Auszubildende, Bezieher von Arbeitslosengeld, Studierende und weitere Gruppen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert. Auch wer keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall hat, ist versicherungspflichtig. Heute sind fast 90 Prozent der Bevölkerung in der GKV versichert.

Das Solidarprinzip

Die GKV beruht auf dem Solidarprinzip und dem Sachleistungsprinzip. Der Beitrag richtet sich nach dem Einkommen, nicht nach Alter oder Gesundheitszustand — Gesunde tragen Kranke mit, gut Verdienende weniger gut Verdienende. Beim Arzt legen Sie in der Regel nur die Versicherungskarte vor; abgerechnet wird zwischen Leistungserbringer und Krankenkasse.

Freie Wahl der Krankenkasse

Nach §175 SGB V haben Sie das Recht, eine Krankenkasse frei zu wählen, und die Kasse darf die Mitgliedschaft nicht ablehnen. An die gewählte Kasse sind Sie mindestens zwölf Monate gebunden; danach ist ein Wechsel möglich. Erhöht die Kasse ihren Zusatzbeitrag, besteht ein Sonderkündigungsrecht. Die Kassen unterscheiden sich vor allem im Zusatzbeitrag und in Zusatzleistungen.

Familienversicherung: Angehörige mitversichern

Nach §10 SGB V können Ehegatte, Lebenspartner und Kinder ohne eigenen Beitrag mitversichert werden — sofern sie in Deutschland wohnen, nicht selbst versichert oder versicherungsfrei sind, nicht hauptberuflich selbstständig sind und ihr Gesamteinkommen die gesetzliche Grenze nicht regelmäßig überschreitet. Das ist für neu zugezogene Familien besonders wichtig.

Unterschied GKV und PKV

Neben der GKV gibt es die private Krankenversicherung (PKV). Die PKV steht nur bestimmten Gruppen offen (z. B. Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze, Beamte, Selbstständige). Der PKV-Beitrag richtet sich nach individuellem Risiko und Alter, nicht nach Einkommen. Für Neuzugezogene und Familien ist die GKV oft passend, weil Angehörige über die Familienversicherung beitragsfrei mitversichert sind — das bietet die PKV nicht.

Was kostet die GKV

Der Beitrag setzt sich aus einem bundesweit einheitlichen allgemeinen Beitragssatz und einem kassenindividuellen Zusatzbeitrag zusammen und wird als Prozentsatz des beitragspflichtigen Einkommens berechnet. Bei abhängig Beschäftigten teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Beitrag; der Arbeitnehmeranteil wird direkt vom Lohn abgezogen. Da der Zusatzbeitrag von Kasse zu Kasse unterschiedlich ist, lohnt ein Vergleich. Die genaue Höhe der Beitragssätze ändert sich und sollte bei der Kasse oder beim GKV-Spitzenverband nachgesehen werden.

So melden Sie sich an

Wählen Sie eine Krankenkasse aus und stellen Sie dort einen Mitgliedsantrag — bei Beschäftigung meldet der Arbeitgeber Sie an, wenn Sie ihm Ihre gewählte Kasse mitteilen. Sie erhalten anschließend eine elektronische Gesundheitskarte (elektronische Gesundheitskarte), die Sie beim Arzt vorlegen. Bewahren Sie das Mitgliedsschreiben gut auf — es wird für Arbeitgeber, Behörden und weitere Verträge benötigt.

Diese Information ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.