Integrationskurs: Deutsch lernen
Der `Integrationskurs` des `BAMF` umfasst 600 Stunden Sprache und 100 Stunden Orientierung. Rechtsgrundlage sind §43–44 `AufenthG`. Wer teilnehmen darf und wie Sie einen Kurs finden.
Was der Integrationskurs ist
Der Integrationskurs ist ein Kursangebot des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF), das Zugewanderten hilft, Deutsch zu lernen und sich im Alltag in Deutschland zurechtzufinden. Rechtsgrundlage ist §43 AufenthG: Der Kurs umfasst einen Sprachkurs und einen Orientierungskurs zur Rechtsordnung, Kultur und Geschichte in Deutschland.
Wie viele Stunden
Der allgemeine Integrationskurs dauert 700 Unterrichtseinheiten: 600 Stunden Sprachkurs und 100 Stunden Orientierungskurs. Der Sprachkurs gliedert sich in einen Basis- und einen Aufbaukurs gleicher Dauer und führt zum Sprachniveau B1. Für besondere Bedarfe gibt es spezielle, längere Kurse (z. B. der Alphabetisierungskurs mit bis zu 1.300 Unterrichtsstunden).
Wer teilnehmen darf und wer muss
Nach §44 AufenthG haben dauerhaft in Deutschland lebende Zugewanderte einen einmaligen Teilnahmeanspruch, wenn sie einen bestimmten Aufenthaltstitel erhalten (etwa zu Erwerbszwecken, zum Familiennachzug nach §28–36a oder aus humanitären Gründen nach §25). Der Anspruch erlischt in der Regel ein Jahr nach Erteilung des Titels. In bestimmten Fällen (z. B. unzureichende Deutschkenntnisse und Bezug von Bürgergeld) kann die Ausländerbehörde oder das Jobcenter eine Teilnahmeverpflichtung aussprechen.
Zwei Abschlussprüfungen
Der Kurs endet mit dem Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ, Ziel B1) und dem Test Leben in Deutschland für den Orientierungskurs. Ein erfolgreicher Abschluss kann für die Verlängerung des Aufenthalts oder eine spätere Einbürgerung wichtig sein.
Verschiedene Kursarten
Neben dem allgemeinen Kurs gibt es spezielle Integrationskurse, die auf bestimmte Gruppen zugeschnitten sind und sich in Stundenzahl und Tempo unterscheiden — etwa Alphabetisierungskurse, Kurse für junge Erwachsene, Eltern- bzw. Frauenkurse sowie Förderkurse. Welcher Kurs passt, hängt von Ihren Vorkenntnissen ab; oft wird vor Kursbeginn ein Einstufungstest gemacht. Auskunft dazu geben das BAMF und die Kursträger.
Kurs finden und Kosten
Einen zugelassenen Kursträger finden Sie über das BAMF-NAvI auf der Website des BAMF oder bei einer zugelassenen Sprachschule bzw. Volkshochschule. Teilnehmende zahlen in der Regel einen Kostenbeitrag je Unterrichtsstunde, können aber von den Kosten befreit werden (Kostenbefreiung) — etwa bei Bezug von Bürgergeld oder geringem Einkommen. Fragen Sie das BAMF oder den Kursträger nach dem aktuellen Beitrag und den Befreiungsvoraussetzungen.
Wenn die Teilnahme verpflichtend ist
Wurden Sie zur Teilnahme verpflichtet, sollten Sie den Kurs ernst nehmen: Eine unentschuldigte Nicht- oder Schlechtteilnahme kann Folgen haben, etwa Auswirkungen auf Leistungen des Jobcenter oder auf aufenthaltsrechtliche Entscheidungen. Melden Sie sich nach Erhalt der Berechtigung oder Verpflichtung zeitnah bei einem Kursträger an, da der Teilnahmeanspruch zeitlich befristet ist.
Diese Information ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.