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§ Alltag

Der Rundfunkbeitrag erklärt

Pro `Wohnung` werden 18,36 € `Rundfunkbeitrag` im Monat fällig — unabhängig von der Personenzahl. Wer Sozialleistungen bezieht, kann sich befreien lassen — aber nur auf Antrag.

5 Min Lesezeit· HieuThu Redaktion· Veröffentlicht am 24.5.2026

Was der Rundfunkbeitrag ist

Der Rundfunkbeitrag (früher umgangssprachlich GEZ) finanziert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk — ARD, ZDF und Deutschlandradio. Eingezogen wird er vom Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Die Beitragspflicht beruht auf dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV), einem Vertrag zwischen den Bundesländern.

Eine Wohnung, ein Beitrag

Grundsätzlich sind je Wohnung 18,36 € im Monat zu zahlen. Wie viele Menschen in der Wohnung leben, spielt keine Rolle: ob allein oder als ganze Familie — pro Wohnung wird nur ein Beitrag erhoben. Wohnen mehrere Personen zusammen, muss nur eine angemeldet sein und zahlen. Ein Fernseher oder Radio ist nicht erforderlich — der Beitrag wird je Wohnung, nicht je Gerät erhoben.

An- und Abmelden

Beim Einzug in eine Wohnung müssen Sie sich beim Beitragsservice anmelden, sofern nicht bereits eine andere Person für diese Wohnung zahlt. Beim Auszug, beim Einzug in eine schon angemeldete Wohnung oder bei Auflösung des Haushalts sollten Sie sich abmelden, um doppelte Beiträge zu vermeiden. An- und Abmeldung erfolgen online beim Beitragsservice.

Befreiung und Ermäßigung

Nach §4 RBStV können Bezieher bestimmter Sozialleistungen vollständig befreit werden (Befreiung), z. B. bei Bürgergeld (früher Arbeitslosengeld II), Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Sozialhilfe, BAföG (bei Wohnen außerhalb des Elternhauses) oder Blindenhilfe. Bestimmte Gruppen mit Behinderung können eine Ermäßigung auf ein Drittel des Beitrags erhalten. Achtung: Bei Arbeitslosengeld I oder Wohngeld besteht in der Regel kein Anspruch auf Befreiung.

Nur auf Antrag — nicht automatisch

Eine Befreiung oder Ermäßigung wird nicht automatisch gewährt. Sie müssen einen Antrag mit einer Kopie des Leistungsbescheids beim Beitragsservice stellen — über das Online-Formular oder per Post. Die Befreiung kann rückwirkend für bis zu drei Jahre gewährt werden. Läuft der Leistungsbescheid aus, ist ein neuer Antrag nötig.

Zahlweise

Der Beitrag wird in der Regel vierteljährlich erhoben; üblich ist die Zahlung per SEPA-Lastschriftmandat, alternativ per Überweisung. Drei Monatsbeiträge ergeben einen Quartalsbetrag. Sie können den Beitrag auch monatlich oder jährlich abbuchen lassen — die Einstellung nehmen Sie beim Beitragsservice vor.

Wenn nicht gezahlt wird

Der Rundfunkbeitrag ist eine gesetzliche Pflicht. Wer trotz Aufforderung nicht zahlt und auch nicht befreit ist, erhält einen Festsetzungsbescheid; offene Beträge können im Verwaltungsweg vollstreckt werden, ggf. mit Säumniszuschlag. Wenn Sie Anspruch auf Befreiung haben, stellen Sie den Antrag rechtzeitig, statt Zahlungen einfach einzustellen. Bei Umzug oder Änderung der Wohnsituation melden Sie sich um, damit keine doppelten Beiträge entstehen.

Diese Information ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.