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§ Behörden

Anmeldung: Sich in einer neuen Stadt registrieren

Innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug müssen Sie sich bei der `Meldebehörde` (Einwohnermeldeamt/Bürgeramt) anmelden — so verlangt es §17 `Bundesmeldegesetz`. Schritt für Schritt erklärt.

5 Min Lesezeit· HieuThu Redaktion· Veröffentlicht am 24.5.2026

Was das Gesetz vorschreibt

Nach §17 Abs. 1 Bundesmeldegesetz (BMG) gilt: „Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden." Die Zwei-Wochen-Frist beginnt mit dem tatsächlichen Einzug, nicht mit der Vertragsunterzeichnung. Bei Versäumnis droht ein Bußgeld nach §54 BMG (Höhe variiert je nach Kommune).

Schritt 1: Termin buchen

Die meisten Bürgerämter arbeiten nur mit Termin. Auf der Website der Stadt nach Anmeldung oder Wohnsitz anmelden suchen. In Großstädten sind Termine oft wochenlang ausgebucht — rechtzeitig buchen. Mancherorts gibt es eine Warteschlange am Morgen, ohne Garantie. Die genaue Buchungsweise variiert je nach Kommune.

Schritt 2: Unterlagen vorbereiten

  • Reisepass oder Personalausweis aller mitzumeldenden Personen
  • Wohnungsgeberbestätigung vom Vermieter (Pflicht nach §19 BMG)
  • Formular Anmeldung bei der Meldebehörde (vorab herunterladen oder am Schalter ausfüllen)
  • Geburts- oder Heiratsurkunde, falls verlangt

Was ist die Wohnungsgeberbestätigung?

Nach §19 BMG muss der Wohnungsgeber (Vermieter oder beauftragte Person) den Einzug schriftlich oder elektronisch bestätigen. Die Bestätigung muss enthalten: Name und Anschrift des Vermieters (und ggf. des Eigentümers), Einzugsdatum, Anschrift der Wohnung sowie Namen der meldepflichtigen Personen. Verweigert oder verzögert der Vermieter die Bestätigung, müssen Sie die Meldebehörde unverzüglich informieren.

Schritt 3: Beim Termin

Formular und Unterlagen einreichen. Die Sachbearbeitung erfasst die Daten und händigt eine Meldebestätigung aus. Diese Bescheinigung gut aufheben — sie wird für Bankkonto, Krankenversicherung, Strom-, Internet- und viele andere Verträge benötigt.

Schritt 4: Nach der Anmeldung

  • Die Lohnsteueridentifikationsnummer kommt automatisch per Post (falls noch keine vergeben)
  • Adresse bei Bank, Krankenkasse und Kfz-Versicherung aktualisieren
  • Bei Auto: Fahrzeugschein bei der Zulassungsstelle umschreiben
  • Rundfunkbeitrag (GEZ) über die neue Adresse informieren

Diese Information ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.