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§ Familie

Kindergeld: Wer bekommt es und wie viel?

Kindergeld ist eine monatliche Familienleistung. Auch Ausländer mit passendem Aufenthaltstitel haben Anspruch — gehören Sie dazu?

4 Min Lesezeit· HieuThu Redaktion· Veröffentlicht am 24.5.2026

Wer hat Anspruch auf Kindergeld?

Deutsche Staatsangehörigkeit ist nicht erforderlich. Nach § 62 EStG und § 1 BKGG haben auch Ausländer mit passendem Aufenthaltstitel Anspruch:

  • Niederlassungserlaubnis — immer anspruchsberechtigt
  • Aufenthaltserlaubnis zur Erwerbstätigkeit (z. B. Blaue Karte EU, ICT-Karte oder Aufenthaltserlaubnis für eine Beschäftigung von mindestens 6 Monaten)
  • Humanitäre Aufenthaltstitel (Krieg, Verfolgung)
  • Nach 15 Monaten rechtmäßigem Aufenthalt mit humanitärem Status

Kein Anspruch: Aufenthalt nur zum Studium, als Au-pair oder zur Arbeitsuche.

Freizügigkeitsberechtigte EU-/EWR-Bürger haben nach drei Monaten Aufenthalt Anspruch (oder sofort bei inländischen Einkünften).

Voraussetzungen beim Kind

  • Kinder unter 18 Jahren: immer berücksichtigt
  • Kinder von 18 bis unter 25 Jahren: nur bei Ausbildung, Studium oder Freiwilligendienst
  • Kinder von 18 bis unter 21 Jahren ohne Arbeit, arbeitslos gemeldet

Betrag (ab Januar 2026)

259 € pro Monat pro Kind (§ 6 BKGG und § 66 EStG). Zuvor (2023–2025) waren es 255 €. Der Betrag ist für jedes Kind gleich — auch für das erste, zweite oder weitere Kind. Die Erhöhung von 255 € auf 259 € wird automatisch ausgezahlt; ein neuer Antrag ist nicht nötig.

Wo Antrag stellen?

Bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Online unter arbeitsagentur.de im Bereich "Familie und Kinder". Benötigt werden die Steuer-Identifikationsnummer des antragstellenden Elternteils und des Kindes.

Wichtig

Arbeiten Eltern in verschiedenen EU-Staaten, gelten Sonderregeln, welches Land vorrangig zahlt. Wenden Sie sich in diesem Fall direkt an die Familienkasse.

Diese Information ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.