Kindergeld: Wer bekommt es und wie viel?
Kindergeld ist eine monatliche Familienleistung. Auch Ausländer mit passendem Aufenthaltstitel haben Anspruch — gehören Sie dazu?
Wer hat Anspruch auf Kindergeld?
Deutsche Staatsangehörigkeit ist nicht erforderlich. Nach § 62 EStG und § 1 BKGG haben auch Ausländer mit passendem Aufenthaltstitel Anspruch:
Niederlassungserlaubnis— immer anspruchsberechtigtAufenthaltserlaubniszur Erwerbstätigkeit (z. B.Blaue Karte EU,ICT-Karteoder Aufenthaltserlaubnis für eine Beschäftigung von mindestens 6 Monaten)- Humanitäre Aufenthaltstitel (Krieg, Verfolgung)
- Nach 15 Monaten rechtmäßigem Aufenthalt mit humanitärem Status
Kein Anspruch: Aufenthalt nur zum Studium, als Au-pair oder zur Arbeitsuche.
Freizügigkeitsberechtigte EU-/EWR-Bürger haben nach drei Monaten Aufenthalt Anspruch (oder sofort bei inländischen Einkünften).
Voraussetzungen beim Kind
- Kinder unter 18 Jahren: immer berücksichtigt
- Kinder von 18 bis unter 25 Jahren: nur bei Ausbildung, Studium oder
Freiwilligendienst - Kinder von 18 bis unter 21 Jahren ohne Arbeit, arbeitslos gemeldet
Betrag (ab Januar 2026)
259 € pro Monat pro Kind (§ 6 BKGG und § 66 EStG). Zuvor (2023–2025) waren es 255 €. Der Betrag ist für jedes Kind gleich — auch für das erste, zweite oder weitere Kind. Die Erhöhung von 255 € auf 259 € wird automatisch ausgezahlt; ein neuer Antrag ist nicht nötig.
Wo Antrag stellen?
Bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Online unter arbeitsagentur.de im Bereich "Familie und Kinder". Benötigt werden die Steuer-Identifikationsnummer des antragstellenden Elternteils und des Kindes.
Wichtig
Arbeiten Eltern in verschiedenen EU-Staaten, gelten Sonderregeln, welches Land vorrangig zahlt. Wenden Sie sich in diesem Fall direkt an die Familienkasse.
Diese Information ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.