§ Arbeit
Mythos
„Mein Chef kann mich kündigen, wenn ich krank bin.“
Wahrheit
Falsch. Eine Krankschreibung ist kein Kündigungsgrund.
Warum
Nach dem Kündigungsschutzgesetz ist eine Krankmeldung kein Kündigungsgrund. Eine krankheitsbedingte Kündigung ist nur in sehr engen Ausnahmefällen möglich (z. B. langjährige Erkrankung). In der Probezeit gelten lockerere Regeln. Sie müssen am ersten Krankheitstag dem Arbeitgeber Bescheid geben und ab dem 4. Tag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) vorlegen — der Arbeitgeber kann diese auch früher verlangen.
Diese Information ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.