§ Arbeit
Mythos
„Mein Arbeitgeber kann jederzeit ohne Grund kündigen.“
Wahrheit
Falsch — in den meisten Fällen muss eine Kündigung sozial gerechtfertigt sein.
Warum
Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) gilt in Betrieben mit mehr als 10 Mitarbeitenden, wenn das Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate besteht. Eine Kündigung muss dann sozial gerechtfertigt sein durch einen von drei Gründen: personenbedingt (z. B. langfristige Krankheit), verhaltensbedingt (Vertragsverletzung) oder betriebsbedingt (wirtschaftliche Gründe). In der Probezeit und in Kleinbetrieben gilt weniger Schutz — aber diskriminierende Kündigungen (AGG) und Kündigungen während Schwangerschaft (MuSchG) bleiben verboten. Jede Kündigung muss in Schriftform erfolgen — SMS oder E-Mail sind unwirksam.
Diese Information ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.